Private Krankenkasse
Die GKV bietet relativ standardisierte Leistungen an, die Leistung der PKV ist abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag. Wichtige Unterschiede sind z.B. Chefarztbehandlung, Zahnersatz und Kuraufenthalte.
Die private Krankenkasse kennt nur freiwillig Versicherte. Sie muss sich daher am Markt behaupten und durch ihr Leistungsangebot und durch ihre Beiträge überzeugen.
Der Umfang des Versicherungsschutzes jeweils individuell bestimmt werden. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich jederzeit für die private Krankenkasse entscheiden.
Ein Wechsel von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen privaten Krankenversicherer ist nach Ende der Mindestvertragslaufzeit gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen (i.d.R. 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres) oder bei Beitragsanpassungen möglich.